Erklärung zur Barrierefreiheit
Die SGS Virtual Marketer GmbH ist bemüht, ihre Website barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die Website virtual-marketer.de einschließlich aller Unterseiten und der englischsprachigen Fassung unter /en/. Rechtsgrundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Als Maßstab dienen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549.
„Teilweise vereinbar“ bedeutet: Die überwiegende Zahl der Anforderungen wird erfüllt, einzelne benannte Punkte jedoch nicht. Diese Punkte sind unten aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgende Einschränkung ist uns bekannt:
- Reihenfolge der Überschriftenebenen (WCAG 1.3.1). Auf den aus dem früheren Content-Management-System übernommenen Seiten wird die kleine Auszeichnungszeile über einer Abschnittsüberschrift technisch als Überschrift sechster Ordnung ausgegeben. Dadurch folgt auf eine Überschrift zweiter Ordnung eine Überschrift sechster Ordnung, und die Ebenen springen. Für die Navigation per Überschriftenliste kann das irritierend sein. Der Inhalt selbst ist vollständig lesbar und mit der Tastatur erreichbar.
Der Grund für die noch bestehende Einschränkung: Die Auszeichnungszeile ist inhaltlich keine Überschrift und müsste als Absatz ausgezeichnet werden. Das Layout dieser Altseiten wird jedoch über genau diese Überschriftenebene gestaltet, sodass eine Umstellung die Gestaltung dieser Seiten verändert. Die Umstellung ist vorgesehen; ein verbindliches Datum nennen wir hier bewusst nicht, solange keines feststeht.
Was bereits umgesetzt ist
- Alle Seiten haben einen Hauptinhaltsbereich als Landmarke und eine eindeutige Hauptüberschrift.
- Bedienelemente, die nur aus einem Symbol bestehen, haben einen für Screenreader lesbaren Namen.
- Links im Fließtext sind zusätzlich zur Farbe unterstrichen, sind also nicht allein durch Farbe erkennbar (WCAG 1.4.1).
- Text erfüllt das Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1 gegenüber seinem Hintergrund, einschließlich der Beschriftung auf farbigen Schaltflächen (WCAG 1.4.3).
- Die Seiten sind responsiv und ohne horizontales Scrollen bis zu einer Breite von 320 Pixeln nutzbar.
- Die Website lädt keine externen Schriftarten, Skripte oder Tracker, die die Bedienung verzögern oder blockieren könnten.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 6. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine Selbstbewertung: eine automatisierte Prüfung aller Seiten der Website auf Kontrastverhältnisse, Überschriftenstruktur, Landmarken und zugängliche Namen von Bedienelementen, ergänzt durch manuelle Prüfungen im Browser auf Desktop- und Mobilgrößen. Eine Prüfung durch eine externe Stelle hat nicht stattgefunden.
Barriere melden
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen, oder benötigen Sie eine Information von dieser Website in einer zugänglichen Form? Schreiben Sie uns an info@virtual-marketer.de. Bitte nennen Sie die betroffene Seite und beschreiben Sie kurz, was nicht funktioniert hat. Wir antworten so schnell wie möglich und stellen den Inhalt auf Wunsch in einer anderen Form bereit.
Kontaktmöglichkeiten und die vollständigen Angaben zum Anbieter finden Sie im Impressum.
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden: die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Sie überwacht die Einhaltung der Anforderungen des BFSG für Dienstleistungen und nimmt entsprechende Hinweise von Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegen.